Wirkungsvolle Arbeitsmarktkontrollen im Kanton Zürich

Von | 24. Mai 2019

Im Kanton Zürich werden Verstösse gegen die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen sowie Schwarzarbeit effizient und wirksam bekämpft: Dies zeigen die heute publizierten Berichte des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) über die Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr sowie über den Vollzug des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit.

Der Bericht des Bundes bestätigt, dass die flankierenden Massnahmen Erwerbstätige wirkungsvoll vor der missbräuchlichen Unterschreitung der in der Schweiz geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen geschützt und somit ihr Ziel erreicht haben. Seit Inkrafttreten des freien Personenverkehrs und der Öffnung des Arbeitsmarktes gegenüber der EU sind die Reallöhne in der Schweiz jährlich um durchschnittlich 0.6 Prozent angestiegen. Lohnunterbietungen sind in einzelnen Branchen festzustellen, die grösstenteils über einen allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (ave GAV) verfügen und von den Paritätischen Berufskommissionen der Sozialpartner überwacht werden. Die in der Schweiz geltenden Löhne wurden von den kontrollierten Betrieben überwiegend eingehalten. Bei Missbräuchen verfügen die Vollzugsorgane über die nötigen Instrumente, um gezielt eingreifen zu können.

Die kantonale Tripartite Kommission (TPK) beobachtet in Branchen ohne ave GAV den Arbeitsmarkt hinsichtlich missbräuchlicher Unterbietungen der üblichen Löhne und definiert Risikobranchen, die verstärkt beobachtet und kontrolliert werden. Die Kontrollintensität wurde nach Vorgabe des Bundes erneut erhöht. Die konsequent aufgrund einer Risikoeinschätzung und auf Verdacht hin durchgeführten Kontrollen richten den Fokus auf gefährdete Branchen, Betriebe und Personengruppen, bei welchen am ehesten Verstösse vermutet werden.  

2’380 Arbeitgeber mit über 4’172 Arbeitnehmenden kontrolliert

Die kantonale TPK hat im letzten Jahr 2’380 in- und ausländische Arbeitgeber mit 4’172 Arbeitnehmern sowie 128 Selbständigerwerbende kontrolliert und die Kontrollvorgaben des Bundes wie in den Vorjahren übertroffen. In 409 Fällen wurden Lohnunterbietungen festgestellt und die betroffenen Arbeitgeber im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Verständigungsverfahrens zur Nachzahlung der vorenthaltenen Lohndifferenzen sowie zur Anpassung des Arbeitsvertrages (bei Schweizer Arbeitgebern) aufgefordert. Nebst stichprobeartigen Kontrollen sowie Kontrollen auf Verdacht hin in sämtlichen Branchen fokussierten sich die Kontrollen im Jahr 2018 auf die Risikobranchen Autogewerbe, Boden- und Parkettgewerbe, Detailhandel, Maschinenbau, Veranstaltungsorganisationen sowie das Gesundheits- und Sozialwesen. Die Zahl der Verstösse ergibt sich aus der explizit risikobasierten Kontrollstrategie, die Resultate sind daher nicht repräsentativ für die Gesamtsituation am Zürcher Arbeitsmarkt und mit Vorsicht zu interpretieren.

Konsequenter Vollzug im Kanton Zürich

Das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) des Kantons Zürich ist für die Umsetzung des Entsendegesetzes im Rahmen der flankierenden Massnahmen verantwortlich und sanktioniert Verletzungen der minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen sowie der Mitwirkungspflichten. So verhängte es 2018 gegenüber ausländischen Unternehmen und Selbständigerwerbenden insgesamt 622 Verwaltungsbussen und 232 Dienstleistungsverbote.

Die flankierenden Massnahmen sind ein wichtiges Dispositiv zur Bekämpfung von Missbräuchen am Arbeitsmarkt und beruhen auf einer engen Zusammenarbeit zwischen den Paritätischen Berufskommissionen und dem AWA. Der Kanton ist auf die gut funktionierende Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern angewiesen, welche dem Kanton Verstösse von Unternehmen gegen das Entsendegesetz in ihren jeweiligen Branchen zur Sanktionierung melden. Nur so kann das arbeitsmarktliche Kontrollsystem seine volle Wirkung entfalten. Wie bereits im Vorjahr wurden dem Kanton von den Paritätischen Berufskommissionen nur gegen 60 Prozent der von diesen festgestellten Verstössen gegen die Arbeits- und Lohnbedingungen durch ausländische Unternehmen weitergeleitet. Daher ist keine weitere Verschärfung der flankierenden Massnahmen notwendig, sondern eine rasche Umsetzung des Aktionsplanes des SECO, welcher für die Paritätischen Berufskommissionen eine Professionalisierung ihrer Tätigkeit, eine Verbesserung der Zusammenarbeit mit dem Kanton, eine Verkürzung der Bearbeitungszeit der Dossiers sowie die konsequente Umsetzung des bestehenden, bewährten Systems vorsieht.  

Effiziente Kontrollen und erfolgreiche Zusammenarbeit der Behörden bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit

Bei der Schwarzarbeitsbekämpfung werden erfolgreich Synergien mit den flankierenden Massnahmen genutzt. Kontrolliert wurden Arbeitgebende, Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende auf die Einhaltung der Melde- und Bewilligungspflichten des Sozialversicherungs-, Ausländer- und Quellensteuerrechts. Die Zahl der Betriebskontrollen betrug im Jahr 2018 1‘577, jene der Personenkontrollen 2’865. Durch die Kontrolltätigkeit wurden im Jahr 2018 147 Fälle von Schwarzarbeit aufgedeckt.

Neben der Durchführung von Betriebs- und Personenkontrollen leistet der Kanton im Bereich der Schwarzarbeit Koordinationsaufgaben. Es leitet Verstösse und Verdachtsfälle, die dem AWA übermittelt wurden, den zuständigen Spezialbehörden wie beispielweise den Sozialversicherungen oder den Steuerbehörden zur detaillierten Abklärung weiter. Diese Koordination entfaltet bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit eine grosse Wirksamkeit. Durch diesen Informationsfluss wurden in 185 Fällen im Ausländerrecht, in 244 Fällen im Sozialversicherungsrecht und in 40 Fällen im Quellensteuerrecht von den Spezialbehörden Schwarzarbeit aufgedeckt und dem AWA zurückgemeldet. Aufgrund einer Revision des Schwarzarbeitsgesetzes wurden die Informationspflichten verstärkt, die Zusammenarbeit zwischen dem AWA und den Spezialbehörden, Gerichten und Strafverfolgungsbehörden wurde in den vergangenen Jahren stetig optimiert.

Photo by Valeria Boltneva from Pexels

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