Stellensuchende Personen bewegen sich in einem immer komplexeren, sich raschverändernden Arbeitsmarkt. Aufgrund dieser Herausforderung gewinnt im Zuge deraktivierenden Arbeitsmarktpolitik die Beratungstätigkeit in den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) zunehmend an Bedeutung. Dies sind die Ergebnisseeiner Untersuchung der Arbeitsmarktbeobachtung Ostschweiz, Aargau, Zug und Zürich (AMOSA) zur Beratungspraxis in der öffentlichen Arbeitsvermittlung.
Beratung bindet einen Grossteil der personellen Ressourcen und nimmt eine Schlüsselfunktion bei der raschen und nachhaltigen Reintegration betroffener Personen in den Arbeitsmarkt ein. Personalberatende nehmen im Beratungssetting verschiedene Aufgaben wahr. Im Rahmen von regelmässig vereinbarten Beratungsgesprächen prüfen sie den Einsatz arbeitsmarktlicher Massnahmen, nehmen Stellenzuweisungen vor und kontrollieren die Reintegrationsbemühungen der stellensuchenden Personen. Die Interaktion zwischen Beraterin oder Berater und den Stellensuchenden findet hauptsächlich in regelmässigen Beratungsgesprächen statt. Dort werden Standortbestimmungen vorgenommen, Bewerbungskompetenzen gestärkt und gemeinsam zielführende Wiedereingliederungsstrategien festgelegt. AMOSA untersuchte die Beratungspraxis in den RAV anhand von detaillierten Registerdaten des Staatssekretariats für Wirtschaft zu den stellensuchenden Personen und einer repräsentativen Umfrage unter rund 400 Personalberatenden.
Hohe Dynamik der Beratungspraxis
Die Beratungspraxis ist in einem stetigen Entwicklungsprozess und passt sich laufend den
Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt an. Dabei spielen konjunkturelle
Entwicklungen und vom Bund vorgegebene institutionelle Anpassungen
ebenso eine Rolle wie strategische Entscheide in den kantonalen
Arbeitsmarktorganisationen oder die Struktur und Segmentierung der
stellensuchenden Personen. So stieg beispielsweise die Beratungskadenz
in einem Umfeld von konjunkturell bedingten steigenden
Stellensuchendenzahlen von rund 30 Kalendertagen im Jahr 2010 auf rund
eineinhalb Monate im Jahr 2016. Innerhalb des gesetzlichen Rahmens
nutzen die Kantone jedoch ihren Spielraum bei Ausgestaltung ihrer
Beratungspraxis im Einklang mit deren Strategien und Rahmenbedingungen.
Beratung und Kontrolle als komplexes Spannungsfeld
Die Beratung der öffentlichen Arbeitsvermittlung, deren Rahmen
durch das Arbeitslosenversicherungsgesetz vorgegeben ist, findet in
einem komplexen Spannungsfeld zwischen individueller Beratung und
Kontrolle statt. Dies bedeutet, eine individuelle auf die Bedürfnisse
der stellensuchenden Personen ausgerichtete professionelle Beratung
sicherzustellen während gleichzeitig Pflichten eingefordert und
Zielkonflikte vermieden werden müssen. Beraterinnen und Berater sind mit
diesen Herausforderungen laufend konfrontiert – im individuellen
Verlauf einer Arbeitslosigkeit und mit jeder stellensuchenden Person von
neuem. Eine Schlüsselfunktion nimmt die Übereinstimmung von
Beratungszielen, Wiedereingliederungsstrategien und gegenseitiger
Akzeptanz ein. Gelingt es dem Berater auf Basis einer professionellen
Arbeitsbeziehung Bewerbungskompetenzen zu fördern und Instrumente der
Arbeitslosenversicherung wie arbeitsmarktliche Massnahmen oder
Zuweisungen gezielt einzusetzen, sind die Erfolgschancen für eine
nachhaltige Reintegration am besten.
Ausbildungs- und Erwerbsbiographien als Herausforderung
Ein besonderes Augenmerk wurde auf die Herausforderungen im Berufsalltag der Beraterinnen und Berater gelegt, welche wesentlich von der betrachteten Zielgruppe abhängen. Die zunehmend relevante Gruppe hochqualifizierter Stellensuchender stellt hohe Ansprüche an die Beraterinnen und Berater. Hier gilt es vorhandene Fähigkeiten und vertieftes Know-how rasch zu erkennen und zu aktivieren. Da Hochqualifizierte vor ihrer Stellensuche häufig fest im Arbeitsleben verankert waren und mit den aktuellen Bewerbungspraktiken nicht immer vertraut sind, gilt es deren Bewerbungskompetenzen rasch zu optimieren. Den Personalberatenden steht dabei ein vergleichsweise knappes Angebot an arbeitsmarktlichen Massnahmen zu Verfügung, welches jedoch laufend ausgebaut und den Bedürfnissen angepasst wird. Bei geringqualifizierten Stellensuchenden stehen hingegen oft eher fehlende Ausbildungsmöglichkeiten und das geringe Angebot offener Stellen mit niedrigen Qualifikationsanforderungen im Fokus.
Generell zeigt sich, dass die Ausbildungsbiographien und beruflichen Werdegänge von stellensuchenden Personen immer vielfältiger werden. Dies stellt höchste Anforderungen an die Beraterinnen und Berater der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) und übersteigt immer öfter den eigentlichen Kernauftrag der öffentlichen Arbeitsvermittlung. Basierend auf den Studienergebnissen unterstützt AMOSA die Kantone auch über das Projektende hinaus bei der weiteren Optimierung ihrer Wiedereingliederungsstrategien. Dabei kommt dem Wissenstransfer der Ergebnisse eine besondere Bedeutung zu.
Die Studie «Beratungspraxis der RAV – Strategien und Herausforderungen» kann ab dem 25. März 2019 heruntergeladen werden unter www.amosa.net oder als Druckversion gratis bestellt werden.
Was ist AMOSA?
Ausgehend von der Erkenntnis, dass der Arbeitsmarkt keine Kantonsgrenzen kennt, haben sich die Arbeitsmarktbehörden der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Graubünden, Schaffhausen, St. Gallen, Thurgau, Zug und Zürich zur gemeinsamen Arbeitsmarktbeobachtung AMOSA zusammengeschlossen. Diese untersucht praxisbezogene Fragestellungen aus dem Arbeitsmarkt wissenschaftlich. Basierend auf den Ergebnissen erarbeitet AMOSA gemeinsam mit den Kantonen zielführende Massnahmen. Vertiefende Informationen zu den Studienergebnissen finden sich ab dem 25. März 2019 unter www.amosa.net
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