Arbeitsinspektion in Zürich neu unter einem Dach

Von | 15. Februar 2019

Seit Anfang Januar 2019 ist neu das kantonale Arbeitsinspektorat für einen Grossteil der Bewilligungs- und Kontrollverfahren im Kanton und in den Städten Zürich und Winterthur zuständig. Diese Konsolidierung ermöglicht die Bündelung von Fachwissen und stellt ein einheitliches Vorgehen sicher. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, ein entsprechendes Postulat als erledigt abzuschreiben.

Das im Amt für Wirtschaft und Arbeit angesiedelte kantonale Arbeitsinspektorat wurde im Verlauf von 2018 mit den Arbeitsinspektoraten der Städte Zürich und Winterthur zusammengeführt. Anstoss war das Postulat betreffend Bildung eines einheitlichen Arbeitsinspektorates für den Kanton Zürich und Auflösung der städtischen Arbeitsinspektorate Zürich und Winterthur im Kantonsrat. Eine Mehrheit hatte dieses im Oktober 2017 überwiesen.

Vereinfachung für Unternehmen

Per kantonaler Verordnung zum Arbeitsgesetz ist die zuständige Volkswirtschaftsdirektion ermächtigt, Vollzugsarbeiten, welche das Arbeitsrecht betreffen, an die Städte Zürich und Winterthur zu delegieren. Ein erster Leistungsauftrag erfolgte im Jahre 1966. Seither hat sich Zürich vom grossen Industriestandort zu einem starken Dienstleistungsstandort gewandelt. Auch haben sich die entsprechenden Bundesgesetze verändert. Der Vollzug des Arbeitsgesetzes ist komplexer und anspruchsvoller geworden, wodurch die kantonalen Arbeitsinspektorate vermehrt auch in Zürich und Winterthur eingebunden worden sind. Für ein Unternehmen bedeutete die bisherige Regelung, dass es je nach Anliegen und Standort bis zu fünf verschiedene Amtsstellen zu kontaktieren hatte. Die Dreiteilung der Arbeitsinspektorate war nicht mehr zeitgemäss, brachte einen Koordinationsaufwand für die Betriebe und den Kanton und verursachte dadurch höhere Kosten ohne nennenswerten Nutzen. Neu können die Kunden nahezu alle Dienstleistungen aus einer Hand beziehen, so dass die Verfahren effizienter abgewickelt werden können. Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh meint dazu: «Mit der Umsetzung des Postulats erhalten die Betriebe einen einheitlichen Ansprechpartner. Dies vereinfacht den administrativen Aufwand für Unternehmerinnen und Unternehmer».

Konstruktive Zusammenarbeit zwischen Kanton und Städten

Aus diesen Gründen hat sich der Regierungsrat bereit erklärt, das Postulat entgegenzunehmen und die darin geforderte Zusammenführung der Arbeitsinspektorate umzusetzen. Nachdem das Postulat im Kantonsrat überwiesen wurde, kündigte die Volkswirtschaftsdirektion den Leistungsauftrag an die beiden Städte Zürich und Winterthur per 31. Dezember 2018. Die beiden Städte waren eng in die Umsetzung miteinbezogen.

Der Übergang konnte dank der konstruktiven Zusammenarbeit zeitnah auf den 1. Januar 2019 vollzogen werden. Die Mitarbeitenden der städtischen Arbeitsinspektionen wurden in die kantonale Verwaltung integriert. Wenige Ausnahmen, wie etwa Gesuche im Rahmen von Grossanlässen wie dem «Züri Fäscht» oder der «Street Parade» bleiben zumindest in einer ersten Phase in der Zuständigkeit der Stadt Zürich. Diese Anlässe benötigen Bewilligungen von mehreren städtischen Stellen. Somit bleibt für diese Ausnahmen weiterhin nur eine Behörde Ansprechpartner für die Gesuchsteller.

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, das Postulat betreffend Bildung eines einheitlichen Arbeitsinspektorates für den Kanton Zürich und Auflösung der städtischen Arbeitsinspektorate Zürich und Winterthur als erledigt abzuschreiben.

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